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Art. 35 · Gestattet sind höchstens mässig störende Betriebe aller Art und Wohnen sowie …

BZO Weiningen · S. 18 · Original-PDF

insbesondere Hotels, Schulen und Ausbildungsstätten, Sportplätze und Sporthallen, Konzert- und Mehrzweckhallen. Der Wohnanteil darf maximal 50 % der zulässigen Nutzung betragen.

Voraussetzungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.