Art. 21 · Gestalterische Bestimmungen
BZO Weiningen · S. 13 · Original-PDF
1. Entlang der Brunaustrasse sind Bauten in verdichteter Bauweise zu erstellen. Der rückwärtige Teil der Zentrumszone soll durch eine lockere, offene Bauweise geprägt sein und einen parkartigen Charakter aufweisen.
2. Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten das vorgeschriebene Mass der Rückversetzung auf maximal 1/2 der betreffenden Fassadenlänge unterschreiten. Geländer und Brüstungen sowie Dachvorsprünge und Konstruktionen für Sonnenschutzelemente bis zu einer Auskragung von 1.0 m sind von dieser Regelung ausgenommen.
3 Flachdächer von Gebäuden sowie Flachdächer von Garageneinfahrten mit einer Neigung von weniger als 10° sind zu begrünen, soweit sie nicht als Terrasse genutzt werden oder ausschliesslich der Energiegewinnung dienen.
12 Bau- und Zonenordnung
Wohnzonen Grundmasse
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