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Art. 20 · Abgrabungen
BZO Weiningen · S. 13 · Original-PDF
In der Zentrumszone ist das Freilegen von Untergeschossen nicht gestattet. Ausnahmen sind zulässig für einzelne Zugänge zu Nebenräumen sowie für Ein- und Ausfahrten von Sammelgaragen.
Gestalterische Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.