Art. 2 · Massgebende Pläne
BZO Weiningen · S. 4 · Original-PDF
1. Folgende Pläne sind massgebend:
a)Zonenplan 1:5'000
b)Kernzonenplan 1:1'000
c)Ergänzungsplan 1:2'500 bzw. 1:1000 mit Waldabstandslinien
2. Die rechtsverbindlichen Pläne sowie die Inventare des Natur- und Heimatschutzes liegen bei der Baubehörde auf.
3 Bau- und Zonenordnung
3. In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht gehen die jeweiligen Anordnungen den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung vor. Von der Gestaltungsplanpflicht ausgenommen sind Bauvorhaben, die im Anzeigeverfahren bewilligt werden können oder untergeordneter Art sind.
Kommunaler Mehrwertausgleich
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.