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Art. 16 · Reklamen
BZO Weiningen · S. 11 · Original-PDF
Die Werbeformen haben sich auf Eigenreklame zu beschränken, direkt leuchtende Reklamen sind untersagt, die Geschlossenheit und Form der Fassade muss gewahrt bleiben.
Fachberatung / Beratende Kommission
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.