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Art. 78 · Wahrend der Auftagefrist kann gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben werden

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 31 · Original-PDF

Wahrend der Auftagefrist kann gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben werden. Einsprache 2 Offentlich-rechtliche Einsprachen sind nach Massgabe der Verordnung uber die Verwaltungsrechtspftege beim Gemeinderat, privatrechtliche Einsprachen nach Massgabe der Zivilprozessordnung beim zustandigen Einzelrichter fur den Ort der gelegenen Sache einzureichen. 3 Spatere Einsprachen sind zulassig, wenn die baulichen Vorkehren aus dem Baugespann und den aufgelegten Planen nicht deutlich ersichtlich waren oder ihnen widersprechen. 4 Der Gemeinderat beurteilt tiffentlichrechtliche, der Einzelrichter privatrechtliche Einsprachen. Beide Verfahren sind in der Regel unabhangig voneinander und ohne verzug zu Ende zu fuhren. X:\RP\512 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktuetles Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 31 von 33

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.