Art. 77 · Auftage, Publikation, Baugespann
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 31 · Original-PDF
Die Gemeinde legt das Baugesuch wahrend 20 Tagen offentlich auf. Sie gibt die Auftagen im Amtsblatt und in ortsublicher Weise bekannt. 2 Auf den Zeitpunkt der Publikation des Baugesuches hin ist ein Baugespann zu erstellen, das die kunftige Gestalt und raumliche Ausdehnung der Baute oder Anlage sowie die Terrainveranderungen aufzeigt. 3 Das Baugespann muss bis zur rechtskraftigen Erledigung des Baugesuches stehen gelassen werden. Die Baubewilligungsbehtirde kann die vorzeitige Entfernung gestatten, wenn es der Stand des Verfahrens erlaubt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.