Art. 70 · Zusatzliche MehrausnutAufgrund eines Gestaltungsplanes wird im …
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 28 · Original-PDF
Zusatzliche MehrausnutAufgrund eines Gestaltungsplanes wird im Baubewilligungsverfahren eine zusatzliche zung Mehrausnutzung gemass Art. 54 dann gewahrt, wenn neben den in Art. 68 aufgefUhrten Voraussetzungen zusatzlich folgende Bedingungen erfullt werden:
a)der Wohnflachenanteil muss in den Wohnzonen mindestens 2/3, in den ubrigen Bauzonen mindestens 1/3 der gesamten anrechenbaren Bruttogeschossflache betragen;
b)in den Gebauden sind fur die Wohneinheiten genugend Gemeinschafts- und Abstellraume sicherzustellen; c) zur Erreichung einer hervorragenden Eingliederung in das Quartier- und Ortsbild sind die Gebaude in Gruppen anzuordnen und die Gebaudegruppen sind horizontal und vertikal zu gliedern;
d)die Fassaden- und Dachgestaltung muss sich vorzuglich in die Umgebung einfUgen, wobei Balkone, Erker, Hofe und Terrassen und Wintergarten erwunscht sind;
e)innerhalb der Freiflachen sind Spielplatze, Gemeinschaftsbereiche und Treffpunkte anzulegen, als Mindestmasse fUr die Errichtung von Kinderspielplatzen gilt eine Flache von 20 % der zu Wohnzwecken genutzten Bruttogeschossflache (davon muss mindestens 1/5 in geschlossenen Gemeinschaftsraumen uber Terrain liegen); f) fur die Gesamtuberbauung ist eine Gemeinschafts-Heizanlage zu erstellen (bei grosseren Oberbauungen ist fur jede Gebaudegruppe eine Heizzentrale zulassig, davon darf nur abgewichen werden, wenn die gemeinsame Beheizung zu einer grosseren Schadstoffbelastung fUhrt als Einzelheizungen);
g)die Parkierungsflachen mussen zweckmassig angeordnet und mindestens 80 % des Pflichtbedarfs uberdeckt bzw. unterirdisch angelegt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.