Art. 68 · Soweit nicht gestOtzt auf dieses Reglement oder den Zonenplan eine …
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 27 · Original-PDF
Gestaltungsplanpfiicht besteht, konnen in allen Bauzonen, mit Ausnahme der Wohnzone Wl, Gestaltungsplane erlassen werden, sofern die Mindestfiache nach Art. 6 Abs. 1 dieses Voraussetzungen Reglementes vorhanden ist. 2 Gestaltungsplane haben eine bessere Gestaltung und Oberbauung als die Normalbauweise zu gewahrleisten. Dies trifft insbesondere zu, wenn:
a)sich die Bauten architektonisch besonders auszeichnen und als Gesamtes harmonisch in ihre Umgebung einfOgen;
b)eine besonders grosszOgige und zweckmassige Anlage der Frei-, Spiel- und Abstellfiachen vorgesehen ist; c) Fussganger- und Fahrverkehr getrennt oder verkehrsberuhigende Massnahmen getroffen werden;
d)die Parkierungsanlagen zweckmassig angeordnet und mindestens 60 % des Pfiichtbedarfs Oberdeckt bzw. unterirdisch angelegt werden;
e)preisgOnstiger Wohnraum fOr Familien geschaffen wird; f) durch eine verdichtete Bauweise eine haushalterische Nutzung des Plangebietes erreicht wird;
g)ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes wirtschaftliches und umweltfreundliches Energiekonzept vorgesehen ist oder andere im 6ffentlichen Interesse liegende Mehrleistungen ausgewiesen werden. 3 In bereits Oberbauten Gebieten haben Gestaltungsplane eine bessere Nutzung der bestehenden Bausubstanz sowie der nur teilweise Oberbauten GrundstOcke zu gewahrleisten. Weiter muss die Wohnqualitat durch sorgfaltig durchdachte Grundrisse inbezug auf Gestaltung, Wohnkomfort und Wohnhygiene gefordert werden. X:\RP\5 12 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktuelles Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes EinreichenJnli 2014\Baureglement.doc Seite 27 von 33
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