← BZO Wangen (SZ) · Inhaltsverzeichnis

Art. 60 · Gefahrenzone gelb

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 24 · Original-PDF

Die Gefahrenzone gelb bezeichnet die Gebiete mit verschiedenen Gefahrdungen als Hinweis. Der Schutz des eigenen Gebaudes liegt in der Eigenverantwortung. Da der Schutz meist mit einfachen Massnahmen realisiert werden kann, wird dem Bauherrn empfohlen, die Gefahrdung mit den Auftagen analog der Gefahrenzone blau zu eliminieren. Ein Nachweis ist nur bei einer moglichen Gefahrdung Dritter und bezOglich umweltgefahrdenden Materialien zu erbringen. Bei Sonderrisiken, insbesondere wichtigen Versorgungseinrichtungen oder grossen Warenlagern, gelten die Bestimmungen der Gefahrenzone blau.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.