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Art. 59 · Gefahrenzone blau

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 23 · Original-PDF

Bauten und Anlagen sind so zu erstelfen, dass die Wahrscheinlichkeit und das Ausmass eines Schadens verhindert oder wenigstens minimiert werden kann. Dies soli durch eine optimale Standortwahl, die konzeptionelle Gestaltung sowie geeignete bauliche Massnahmen unter Wahrung der Verhaltnismassigkeit erreicht werden. 2 Der Nachweis, dass dem Schutz vor Naturgefahren hinreichend Rechnung getragen wird, ist jedem Gesuch beizulegen. Dabei ist auf aile Gefahrenkarten und dazugehorigen Unterlagen, welche das Bauvorhaben betreffen, Bezug zu nehmen. Der Nachweis ist von einem durch die Gemeinde anerkannten Fachexperten beizubrtngen. Die Bauten sind so zu dimensionieren, dass sie den Belastungen aus den Naturgefahren schadlos standhalten (insbesondere statischer und dynamischer Druck, Auftrieb durch Einstau oder Grundwasseranstieg, Auftast durch ftOssige und feste Stoffe, Anpralf von Einzelkomponenten, Unterkolkung, rutschen des gesamten Gelandes, partielle oder differenzielle Hangbewegungen). 4 Bei wasserhaltigen Prozessen sind die Aussenwande bis zur seltenen Oberschwemmungshohe in dichter Bauweise auszufOhren. Die GebaudehOIIe ist so zu realisieren, dass sie durch den Wassereinstau keinen Schaden nimmt. Samtliche Gebaudedurchdringungen sind bis auf die Oberschwemmungshohe von seltenen Ereignissen dicht auszufOhren. X:IRP\512 Wangeo\03 Ortsplanung\13 aktue\!es Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Erneutes Einreichen Juli 2014\BaureglemenLdoc Seite 23 von 33

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.