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Art. 53 · Pferdehaltungszone PF

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 20 · Original-PDF

Die Pferdehaltungszone bezweckt das Erstellen von Anlagen und Bauten, die dem Bewegen, Pflegen, Halten und Unterbringen von Zucht- und Pensionspferden dienen. Eine uber die Pferdehaltung hinausgehende landwirtschaftsfremde Nutzung ist untersagt. 2 Bezuglich Grenz- und Gebaudeabstande, Mehrlangenzuschlag und Gebaudehi:ihe gelten die Bestimmungen der Zone fOr i:iffentliche Bauten und Anlagen. X:\RP\5 12 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktue!les Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 20 von 33

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.