← BZO Wangen (SZ) · Inhaltsverzeichnis
Art. 44 · Kernzone
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 17 · Original-PDF
Die Kernzone bezweckt die Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Baustruktur und -substanz; zulassig sind Wohnungen und massig storende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Der Ausbau des Dach- und Untergeschosses ist ohne Flachenbeschrankung gestattet, sofern sich die Dachgestaltung in die Umgebung eingliedert, die wohnhygienischen Bedingungen erfOIIt und genOgend Abstellraume fOr die Bewohner sichergestellt werden konnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.