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Art. 20 · Ein- und Ausfahrten bzw. Grundstiickzufahrten sind iibersichtlich und …

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 7 · Original-PDF

gefahrenfrei Ein- und Ausfahrten, Garagenvorplatze zu gestalten und zu unterhalten. Dabei sind insbesondere die einschlagigen VSSRichtlinien, d.h. die Schweizer Norm SN 640 050 (Grundstiickzufahrten) sowie SN 640 273 (Knoten/Sichtverhaltnisse) zu beachten. Ein- und Ausfahrten bzw. Grundstiickzufahrten sind in der Baueingabe planlich darzustellen. Sie bediirfen einer Bewilligung der zustandigen Aufsichtsbehorde gemass der kantonalen Strassengesetzgebung. 2 Garageausfahrten diirfen h6chstens ein Gefalle von 15 % aufweisen, welches 3 m vor der Strasse auf 5 % herabzusetzen ist. 3 Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Tiefe vorzusehen, ohne Trottoir- oder Fahrbahnflache zu beanspruchen. 4 Fiir Tiefgaragenrampen sind die einschlagigen VSS-Richtlinien zu beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.