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Art. 12
BZO Wangen-Brüttisellen · S. 8 · Original-PDF
1In der Kernzone A sind bei Neubauten nur Dächer mit in der Kernzone üblicher Dachform und einer Neigung von 35 – 40° zulässig. Bei "Besonderen Gebäuden" sind auch Sattel- und Pultdächer mit abweichender Neigung zulässig. Dachformen bei Neubauten (Kernzonen)
2In den im Zonenplan bezeichneten Hanglagen der Kernzone B sind bei Neubauten nur flachgeneigte Dächer mit max. 25° Neigung zulässig.
3Die Hauptfirstrichtungen müssen parallel zu den Längsfassaden verlaufen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.