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Art. 8.8.2 · In den Industrie- und Gewerbezonen dürfen Reklameanlagen die tatsächliche …

BZO Wallisellen · S. 17 · Original-PDF

8.8.2 In den Industrie- und Gewerbezonen dürfen Reklameanlagen die tatsächliche Gebäudehöhe nur überragen, wenn eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.