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Art. 8.6.4 · Bei besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen oder bei gesicherter …
BZO Wallisellen · S. 16 · Original-PDF
8.6.4 Bei besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen oder bei gesicherter Mehrfachnutzung von Abstellplätzen kann die Abstellplatzzahl reduziert oder erhöht, eine etappenweise Realisierung bewilligt oder eine Maximalzahl festgelegt werden. Bau- und Zonenordnung vom 9. Juni 2015 Seite 12/19
| Zone | Nutzweise | ||
|---|---|---|---|
| Büro m2 | Gewerbe m2 | Verkauf m2 | |
| Zentrumszone | 50 | 80 | 40 |
| Wohnzone mit Gewerbeerleichterung | 50 | 80 | 80 |
| Übrige Wohnzonen und Kernzonen | 30 | 60 | 25 |
| Industrie- und Gewerbezonen | 50 | 80 | 80 |
Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.