← BZO Wallisellen · Inhaltsverzeichnis

Art. 5.4.2 · In den im Zonenplan gekreuzt schraffierten Industrie- und Gewerbezonen sind …

BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF

5.4.2 In den im Zonenplan gekreuzt schraffierten Industrie- und Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe zugelassen. In den übrigen Industrie- und Gewerbezonen sind auch stark störende Betriebe erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.