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Art. 5.4.2 · In den im Zonenplan gekreuzt schraffierten Industrie- und Gewerbezonen sind …
BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF
5.4.2 In den im Zonenplan gekreuzt schraffierten Industrie- und Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe zugelassen. In den übrigen Industrie- und Gewerbezonen sind auch stark störende Betriebe erlaubt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.