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Art. 5.4.1 · In den senkrecht schraffierten Teilen der Industrie- und Gewerbezonen sind …
BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF
5.4.1 In den senkrecht schraffierten Teilen der Industrie- und Gewerbezonen sind neben industriellen und gewerblichen Betrieben auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.