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Art. 29 · Belichtung und Besonnung
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 21 · Original-PDF
Die Lage der Bauten hat auf Belichtung und Besonnung Rücksicht zu nehmen. Ausschliesslich oder mehrheitlich nach Norden orientierte Wohnungen sind nicht zulässig.
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BauG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.