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Art. 30 · Gefangene Räume

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 22 · Original-PDF

Soweit Bad und WC-Räume keine natürliche Belichtung und Belüftung aufweisen, muss eine ausreichende künstliche Belichtung und Belüftung erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.