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Art. 18 · Gebäudelänge
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 14 · Original-PDF
1Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf die Verlängerung des längsten geraden Fassadenteils.
2An- und Vorbauten fallen für die Bemessung der Gebäudelänge nicht in Betracht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.