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Art. 11 · Intensiverholungszone
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 9 · Original-PDF
1Die Intensiverholungszone IE C dient der Erstellung von Bauten und Anlagen für Campingzwecke. Bauten mit weniger als 100 m2 Grundfläche haben die Abstände gemäss Tabelle Regelbauvorschriften (Art. 15 BauR) einzuhalten. Grössere Bauten und Anlagen sind nur im Rahmen eines Überbauungsplanes zulässig.
2Der Gemeinderat ist ermächtigt in der Intensiverholungszone Camping ein Benutzungsreglement zu ertstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.