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Art. 5 · Wohn- und Arbeitszone (WA)

BZO Bauordnung Walchwil · S. 2 · Original-PDF

1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen ver­ gleichbare Zwecke sowie für nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.