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Art. 4 · Wohnzone (W)
BZO Bauordnung Walchwil · S. 2 · Original-PDF
1Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt.
2Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.
3In dem im Zonenplan schwarz gestrichelt umrandeten Gebiet AeschGutsch dürfen keine oberirdischen Bauten erstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.