Art. 38 · Erschliessung
BZO Bauordnung Walchwil · S. 15 · Original-PDF
1Erschliessungsanlagen, insbesondere Ein- und Ausfahrten, sind so anzule gen, dass sie im Gebrauch niemanden gefährden und behindern. Es muss insbesondere eine zureichende Sichtweite gewährleistet sein. Die anerkann ten Regeln der Baukunde sind wegleitend. 15 7.1-1 Gemeinde Walchwil
2Ein- und Ausfahrten dürfen auf einer Tiefe von 5 m, von der Strassen- bzw. Trottoirgrenze gemessen, höchstens 5% Längsneigung, anschliessend höchstens 5% Längsneigung aufweisen. Besteht ein rechtskräftiger Bauli nien- oder Strassenplan, so kann der Gemeinderat verlangen, dass diese Masse von der projektierten Fahrbahn- oder Trottoirgrenze eingehalten wer den.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.