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Art. 2 · Massgebende Pläne
BZO Wädenswil · S. 8 · Original-PDF
1Für die Abgrenzung der Zonen gilt der Zonenplan im Massstab 1:7'500.
2Für die Kernzonen gelten die Kernzonenpläne im Massstab 1:2'500.
3Für die Waldabstandslinien, die Aussichtsschutzbestimmungen und allfällige weitere "besondere Institute" gelten die entsprechenden Spezialpläne.
4Die gemäss Abs. 1 - 3 rechtsgültigen Pläne liegen bei der Abteilung Planen und Bauen auf. Mit der Bauordnung abgegebene Pläne sind nicht rechtsverbindlich. Zonenplan Kernzonen Waldabstandslinien Aussichtsschutz Rechtsgültige Pläne II. Bauzonen A. Wohnzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.