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Art. 20 · Bepflanzung/Baumbestand

BZO Wädenswil · S. 14 · Original-PDF

Bepflanzung/Baum-bestand Zur Erhaltung des vorhandenen Baumbestands und zur Sicherstellung einer angemessenen Neu- und Ersatzpflanzung sind mit der baurechtlichen Bewilligung den jeweiligen Verhältnissen angemessene Bepflanzungsauflagen zu machen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.