Art. 16 · Massvorschriften für Neubauten
BZO Wädenswil · S. 13 · Original-PDF
Unterschutzstellung Allgemeine Bestimmungen Kernzone Oberort Kernzone C Kernzone D Kernzone Zollingerhüser Kernzone E (BrauereiAreal) 1Für Neubauten auf bisher nicht überbauten Grundstücken oder auf nicht voll ausgenutzten Grundstücksteilen gelten folgende Massvorschriften: Kernzonen: A B C D E Vollgeschosse max. 4 3 2 Keine Neubauten --- Anrechenbare
Dachgeschosse max. 2 2 2 --- Anrechenbare Untergeschosse max. 1 1 1 ---
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.
Grundgrenzabstand min. 6 m 5 m 5 m 5 m 1/2 der Gebäudehöhe, jedoch mind. 3.5 m Gebäudehöhe max. 13.5 m 10.5 m 7.5 m --- max. 14 m bei Schrägdächern, max. 18 m bei Flachdächern (unter Vorbehalt von Abs. 6) Empfindlichkeitsstufe III III III III III Baumassenziffer, max. --- --- --- --- 5.0 m3/m2 von Abs. 6) Empfindlichkeitsstufe III III III III III Baumassenziffer, max. --- --- --- --- 5.0 m3/m2
2In der Kernzone B im Oberort gilt eine Ausnützungsziffer von 90%.
3In der Kernzone C gilt eine Ausnützungsziffer von 50%.
4In der Kernzone D ist die Erstellung zusätzlicher Gebäude nicht gestattet.
5In der Kernzone Zollingerhüser darf beim Umbau und beim Ersatz bestehender Scheunen höchstens 1/4 der anrechenbaren Geschossfläche für Wohnen und 1/4 für nicht landwirtschaftliche Gewerbe verwendet werden.
6In der Kernzone E gelten folgende Bestimmungen: ˗ Bei Schrägdächern beträgt die Firsthöhe max. 4 m. ˗ Bei Bauweise mit Flachdach ist über der max. zulässigen Gebäudehöhe kein zusätzliches Attikageschoss zulässig. ˗ Entlang der Einsiedlerstrasse darf, mit Ausnahme von technisch bedingten Aufbauten, die höchste Höhe der Gebäude im Bereich nördlich des Kamins die Kote von 438.00 m.ü.M. im Bereich südlich des Kamins die Kote von 441.50 m.ü.M. nicht überschreiten. ˗ Entlang der Seestrasse ist im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss Wohnnutzung aus Lärmschutzgründen nicht zulässig. ˗ In der ganzen Kernzone E sind insgesamt höchstens 1'000 m2 Verkaufsfläche zulässig.
7 Bau- und Zonenordnung (BZO)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.