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Art. 13 · Grundsätze
BZO Volketswil · S. 31 · Original-PDF
1Abstellflächen in Mehrfamilienhäusern gemäss BO Art. 43 haben eine Fläche von mind. 2,0 m2 pro 80 m2 AF aufzuweisen, mindestens aber 1 Veloabstellplatz pro Wohnung.
2Bei gewerblich genutzten Bauten sind für zweirädrige Fahrzeuge besondere Abstellplätze zu schaffen. Normen 31 — Ausfahrten Türschliessanlagen Grundsätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.