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Art. 14 · Grösse
BZO Volketswil · S. 32 · Original-PDF
1Markierte Parkfelder für Zweiräder haben eine Grösse von 1,00 x 2,00 m aufzuweisen, Fahrgassen eine Breite von 1,50 bis 2,00 m.
2Abstellplätze für Zweiräder sind an verkehrsmässig günstiger Lage zu platzieren. Sie sind zu überdecken, wenn die Verhältnisse es gestatten.
V. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.