Art. 12 · Gestaltung der Abstellplätze und Ausfahrten
BZO Volketswil · S. 31 · Original-PDF
1Für die Anordnung und die Abmessungen der Parkfelder sind die einschlägigen Normblätter VSS massgebend (SN 640 603 und 640 605). Bei kleineren Anlagen, die nur einem beschränkten Personenkreis zur Verfügung stehen, können angemessene Reduktionen der Abmessungen bewilligt werden.
2Für Ausfahrten gilt in erster Linie die «VerkehrssicherheitsVerordnung» vom 15. Juni 1983. Soweit dort nicht kleinere Gefälle vorgeschrieben sind, dürfen Ausfahrten und Garagenrampen ein Gefälle von 15% nicht überschreiten.
3Bedienungsstellen für automatische Türschliessanlagen von Garagen sind so zu platzieren, dass zu deren Bedienung nicht auf Strassengebiet angehalten werden muss.
IV. Zweiradfahrzeuge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.