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Art. 10 · Allgemeines
BZO Baureglement Uzwil · S. 3 · Original-PDF
Bauten treten räumlich in Erscheinung. Sie schützen Menschen, Tiere oder Sachen vor Witterung. Anlagen sind alle anderen Bauwerke, die mit der Erde verbunden sind wie Stützmauern und Böschungssicherungen, Schwimmbäder, Einfriedungen, Masten, Parkplätze, Biotope oder Antennen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.