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Art. 40 · Bauarbeiten an Strassen, Wegen und Plätzen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 24 · Original-PDF

Die Benützung des öffentlichen Grundes ist nur mit Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde gestattet.

Baustellen sind hinreichend abzusperren, zu markieren und, soweit erforderlich, nachts genügend zu beleuchten. Der Gemeinderat kann eine Einfriedung der Baustelle verlangen.

Verkehrsflächen im Bereich der Baustelle sind in gutem und sauberem Zustand zu halten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.