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Art. 41 · Bezug der Bauten

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 24 · Original-PDF

Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn sie genügend trocken sind, der Innenausbau vollendet und ein gefahrloser Zugang vorhanden ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.