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Art. 38a · Geschossfläche

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 23 · Original-PDF

Als Geschossfläche gelten alle begeh- und belegbaren Flächen innerhalb einer Wohnung resp. einer Gewerbebaute einschliesslich der Fläche von mobilen Bauteilen, Einbauten (Schränke, Cheminée) und internen Treppen zuzüglich der Innen- und Aussenwandquerschnitte. Bei Dachschrägen gelten die Flächen ab einer Raumhöhe von 150 cm.

VI. Bestimmungen über Bauvorgang und Baukontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.