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Art. 38 · Spiel- und Begegnungsbereiche

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 23 · Original-PDF

Spiel- und Begegnungsbereiche Beim Bau von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind auf privatem Grund geeignete Spielund Begegungsbereiche zu verwirklichen.

Sie sind so auszurüsten und zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen von Kindern verschiedener Altersstufen sowie den weiteren Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechen. Als Mindestmass gilt eine Fläche von wenigstens 20 % der zu Wohnzwecken genutzten Geschossflächen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.