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Art. 26bis · Abstände von Wäldern und Gewässern

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 17 · Original-PDF

Wenn in Zonen-, Überbauungs-, Gestaltungs- oder Baulinienplänen nichts anderes festgelegt ist, haben Bauten und Anlagen gegenüber Wäldern einen Abstand von 25 m und gegenüber Bächen einen solchen von 10 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.