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Art. 192

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 8 · Original-PDF

1Die Raumsicherung der Gewässer verfolgt folgende Ziele: a die Sicherung des Hochwasserschutzes und der ökologischen Funktionen eines Gewässers, b die Erhaltung und Aufwertung von naturnahen Uferbereichen, c die ökologische Vernetzung entlang der Gewässer.

2Wo nicht durch eine Grünzone ein grösserer Abstand festgelegt ist, gelten entlang der Gewässer für sämtliche Bauten und Anlagen (inkl. baubewilligungsfreie Anlagen) folgende Bauabstände. Bauabstände von öffentlichen Strassen Raumsicherung der Gewässer Bauabstand für Tiefbauten und Anlagen Bauabstand für Hochbauten Moosgraben 5 m 8 m Urtenenbach 11 m 14 m Moossee 15 m 15 m

1Ergänzung gemäss Beschluss von 13.09.2012

2Ergänzung gemäss Beschluss von 13.09.2012

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement

3Messpunkt für den Bauabstand ist der weitgehend vegetationsfreie Böschungsfuss am Gewässer (Mittelwasserlinie).

4Sofern keine Interessen entgegenstehen, kann die Baubewilligungsbehörde für folgende Bauten und Anlagen den Abstand herabsetzen, sofern dadurch die Ufervegetation und der 3 m breite Pufferstreifen nicht beeinträchtigt werden: a standortgebundene Bauten und Anlagen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, b Erneuerung, Umbau und Wiederaufbau von Bauten und Anlagen; für den Wiederaufbau ausserhalb der Bauzonen gilt Art. 82 BauG, c belagsfreie Fuss-, Wander- und Unterhaltswege, d saisonale Zäune ausserhalb der Ufervegetation, die der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen; e punktuelle einfache und öffentlich zugängliche Infrastruktureinrichtungen wie Sitzbänke, Feuerstellen oder Vita-Parcoursanlagen, f Bauten und Anlagen gemäss Artikel 11 Abs. 2 BauG.

5Vorbehalten bleibt die Zustimmung im 10 m Abstand ab oberer Böschungskante gemessen gemäss Art. 48 WBG.

Bauabstand für Tiefbauten und AnlagenBauabstand für Hochbauten
Moosgraben5 m8 m
Urtenenbach11 m14 m
Moossee15 m15 m

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.