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Art. 14 · Wohn- und Arbeitszonen (WA2, WA3)
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF
1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für Wohnen, mässig störendes Gewerbe, Wohn- und Arbeitszonen (WA2, WA3) Dienstleistungen, Verkaufsgeschäfte bis maximal 500 m2 Nettoladenfläche sowie Landwirtschaft bestimmt. Reine Lagerbauten sind nicht zulässig. 14 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal
2Wohnungen und gewerblich genutzte Flächen sind so anzulegen und zu gestalten, dass von den Gewerbebetrieben möglichst wenige Emissionen auf die Wohnungen einwirken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.