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Art. 15 · Wohn- und Arbeitszone "Stroppel" (WAS)

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16 · Original-PDF

1Die Wohn- und Arbeitszone "Stroppel" WAS dient der sanften WeiterentWohn- und Arbeitszone "Stroppel" (WAS) wicklung des Ortsteils "Stroppel" an landschaftlich sensibler Lage.

2Die Wohn- und Arbeitszone "Stroppel" ist für Wohnen, Dienstleistungen und mässig störendes Gewerbe bestimmt.

3In der Regel gilt die geschlossene Bauweise.

4Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten der Überbauung (Neubauten, Freiraum, Erschliessung, Etappierung etc.) unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen in einem Gestaltungsplan fest.

5Für den Gestaltungsplan gelten folgende Richtwerte: Gesamtareal Teilbereich I Teilbereich II Teilbereich III Teilbereich IV Uberbauungsziffer (UZ) 0.42 0.18 0.20 0.50 0.80 anrechenbare Geschossfläche (aGF) 18000 m2 detaillierte Festlegung im Gestaltungsplan Vollgeschosszahl für Neubauten 2 detaillierte Festlegung im Gestaltungsplan Wohnflächenanteil in % 60 100 100 60 55 Abgrenzung Teilbereiche gemäss Situationsplan im Anhang V BNO

6Die Richtwerte sind im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens mit der Gemeinde und dem Kanton zu verifizieren und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Verkehrs und der Denkmalpflege festzulegen. Übertragungen von Geschossflächen und Wohnanteilen von einem Teilbereich in den anderen sind im Rahmen des Gestaltungsplans möglich. Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal 15

7Im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens ist ein Mobilitätskonzept nach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.