Art. 61 · Ortsbildschutzgebiete
BZO Baureglement Unterseen · S. 40 · Original-PDF
1Die Ortsbildschutzperimeter umfassen die für die Entwicklung von Unterseen charakteristischen und besonders schützenswerten Ortsteile und Siedlungsstrukturen.
2Im Plan Schutzgebiete, Schutzobjekte ist eine Einflusszone Ortsbildschutz (Ortsbildschutzperimeter B) ausgeschieden. Für die Gebiete mit einem epochenmässig einheitlichen Baubestand gelten die Bestimmungen des Ortsbildschutzperimeters B. Innerhalb des Ortsbildschutzperimeters B sind die nachfolgend aufgezählten Ortsbildschutzperimeter A ausgeschieden:
I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich
II Spielmattenvorstadt
III Dorf Interlappen
IV Bahnhofstrasse
V Gebiet der ehemaligen Aarefälle
VI Seestrasse
3Innerhalb der Ortsbildschutzperimeter A liegende Gebäudegruppen, Aussenräume und Einzelobjekte sind unter Wahrung der charakteristischen räumlichen Verhältnisse und der Kleinmassstäblichkeit und ihrer Detailgestaltung zu erhalten und zu pflegen. Alle baulichen Massnahmen haben unter Wahrung dieser Zielsetzung zu erfolgen. Wegleitend sind die Grundsätze des Altstadtreglements. Innerhalb des Ortsbildschutzperimeters B haben bauliche Massnahmen wie Neu-, An- und Umbauten, Unterhaltsarbeiten und Umgestaltung der Aussenräume in ihrer Gestaltung in besonderem Masse auf die baulichen Strukturen der Schutzperimeter A und/oder die bestehenden Quartierstrukturen Rücksicht zu nehmen.
4Vorbehalten bleiben die in Überbauungsordnungen erlassenen, weitergehenden Vorschriften.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.