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Art. 60 · Campingzonen
BZO Baureglement Unterseen · S. 39 · Original-PDF
1Campingplätze dürfen nur in den im Zonenplan Siedlung ausgeschiedenen Bereichen aufgrund einer Überbauungsordnung erstellt werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Campingreglements der Gemeinde Unterseen.
2Soweit in den Überbauungsordnungen nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 46 LSV. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 39
VII Ortsbildschutzgebiete, Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.