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Art. 44 · Wohn- und Gewerbezonen

BZO Baureglement Unterseen · S. 22 · Original-PDF

1Die Wohn- und Gewerbezonen sind für eine gemischte Nutzung bestimmt: Wohnen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Gastgewerbe.

2Gewerbebetriebe und Dienstleistungen, die das Wohnen wesentlich beeinträchtigen, sind nicht zugelassen.

3Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.