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Art. 40 · Lärmemissionen

BZO Baureglement Unterseen · S. 21 · Original-PDF

/ Lärmimmissionen

1Es gelten die eidgenössische Lärmschutzverordnung sowie die entsprechenden kantonalen Vorschriften.

2Die Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen ist in den Zonenvorschriften festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.