Art. 13 · Umgebungsgestaltungsplan
BZO Baureglement Unterseen · S. 10 · Original-PDF
1Soweit Elemente der Umgebungsgestaltung (siehe folgende Punkte a bis f) berührt werden, ist ein Umgebungsgestaltungsplan auszuarbeiten.
Dieser muss enthalten:
a)Die Anordnung der notwendigen Parkplätze und deren Zufahrten;
b)Terrainveränderungen, Stützmauern, Böschungen, Bodenbeläge und -bedeckungen, usw.
c)die Anordnung und Ausstattung der vorgeschriebenen Kinderspielplätze;
d)die mit der Kehrichtabfuhr und der Kompostierung zusammenhängenden Massnahmen (Containerstandplätze Kompostierplatz etc.);
e)die Zufahrt für Lösch- und Rettungsfahrzeuge;
f)die Hauptbepflanzung - Bäume und Hecken. Es sind standortgerechte heimische Pflanzenarten zu verwenden. In den Wohn- sowie den Wohn- und Gewerbezonen sind in der Regel je 300 m2 der gesamten Grundstücksfläche ein hochstämmiger Baum zu pflanzen, sofern es die nachbarrechtlichen Verhältnisse zulassen.
Terrainveränderungen
2Terrainveränderungen sind unter Wahrung charakteristischer Geländeformationen so anzulegen, dass sie sich unauffällig und harmonisch in das Gelände einfügen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 10 Sockel, Einfriedungen
3Sockel und Einfriedungen längs öffentlicher Strassen, Gehwege und Plätze innerhalb der Bauzone müssen an die Grenze des Verkehrsraumes gesetzt werden. Vorbehalten bleiben die Strassenbaunormalien der Gemeinde sowie die kantonalen Vorschriften.
Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 01.12.2008 / Inkraft auf 09.02.2009
Fertigstellung der Umgebungsarbeiten
4Die Umgebungsarbeiten sind innert zwölf Monaten nach Bezug der dazugehörenden Bauten abzuschliessen. Gestaltung, Bepflanzung und Einrichtungen haben dem Umgebungsgestaltungsplan zu entsprechen.
D Baupolizeiliche Vorschriften
I Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.