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Art. 44 · Kennzeichnung und Ausstattung
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF
1Die Kunden- und Besucherabstellplätze müssen entsprechend gekenn zeichnet und ausgestaltet werden, damit sie für ihre Bestimmung von ande ren Nutzungen dauernd freigehalten werden können.
2Wenigstens die Hälfte der Abstellplätze sind mit einer Ladestation für Elek trofahrzeuge zu versehen oder so zu erstellen, dass sie sofort nachgerüstet werden können.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.