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Art. 44 · Kennzeichnung und Ausstattung

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF

1Die Kunden- und Besucherabstellplätze müssen entsprechend gekenn­ zeichnet und ausgestaltet werden, damit sie für ihre Bestimmung von ande­ ren Nutzungen dauernd freigehalten werden können.

2Wenigstens die Hälfte der Abstellplätze sind mit einer Ladestation für Elek­ trofahrzeuge zu versehen oder so zu erstellen, dass sie sofort nachgerüstet werden können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.