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Art. 43 · Motorfahrräder und Velos

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 21 · Original-PDF

1Bei Wohnbauten ist pro Zimmer ein Abstellplatz zu erstellen. Für Kinderwa­ gen, Dreiradvelo usw. sind genügend grosse Abstellräume zu erstellen. 21 7.1-1 Gemeinde Unterägeri

2Bei Gebäuden mit anderen Nutzungen sind in der Regel gleich viele Ab­ stellplätze wie für Personenwagen zu erstellen.

3Abstellplätze für Velos sind nach Möglichkeit ebenerdig zugänglich in der Nähe der Hauseingänge und mindestens 75% davon witterungsgeschützt zu erstellen.

LageÖV-Güte (gemäss ÖV-Güteklasse ARE (Bundesamt für Raumentwicklung).)MinimumMaximum
ZentrumB50%100%
ZentrumsnahC60%150%
SiedlungsrandD80%
Ausserhalb100%

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.