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Art. 45 · Abstellplätze auf fremdem Grund
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF
1Abstellplätze auf fremdem Grund werden als Pflichtparkplätze anerkannt, sofern sie sich in angemessener Distanz befinden und langfristig vertraglich sichergestellt werden. Entfällt die vertragliche Regelung, ist dies den Behör den zu melden und sind die fehlenden Parkplätze nachträglich zu erstellen oder abzugelten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.