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Art. 42 · Ausmass

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 21 · Original-PDF

1Für die Anzahl der Autoabstellplätze gelten bei Wohnnutzungen folgende Basiswerte (Abstellplatz = AP, anrechenbare Geschossfläche = aGF): a) Wohnbauten: 1 AP pro 100 m² aGF oder min. 1 AP pro Wohnung b) Besucherplätze: mind. 10% der erforderlichen Anzahl AP (100% Be­ darf)

2Das minimal zu erstellende (Pflichtzahl) und das maximal zulässige Ab­ stellplatzangebot für Wohnnutzung berechnet sich auf Grundlage der Basis­ werte je nach Standort mit den Faktoren folgender Tabelle (Werte sind auf ganze Zahlen aufzurunden): Lage ÖV-Güte (gemäss ÖV-Güteklasse ARE (Bundesamt für Raumentwicklung).) Minimum Maximum

Ausserhalb 100%

3Für die Anzahl der Autoabstellplätze gelten bei Nicht-Wohnnutzungen fol­ gende Anforderungen (Abstellplatz = AP, anrechenbare Geschossfläche = aGF; Werte sind auf ganze Zahlen aufzurunden): a) Büros, Läden, Kleingewerbe: 1 AP pro 40 m² aGF b) Café, Restaurant: 1 AP pro 40 m² aGF c) Hotel, Pension: 1 AP pro 4 Betten d) Besucherplätze: mind. 10% der erforderlichen Anzahl AP e) Für andere Nutzungen gilt als Richtlinie die einschlägige Norm des Schweizer Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute.

4Garagenvorplätze dürfen als Abstellplätze angerechnet werden, sofern sie nicht als Zufahrt für Dritte und Sammelgaragen dienen.

5Der Gemeinderat kann die Unterschreitung für autoreduzierte Vorhaben bei Nachweis eines Mobilitätskonzepts, welches den Umgang mit einer zu­ sätzlich reduzierten Zahl Abstellplätze aufzeigt, bewilligen.

LageÖV-Güte (gemäss ÖV-Güteklasse ARE (Bundesamt für Raumentwicklung).)MinimumMaximum
ZentrumB50%100%
ZentrumsnahC60%150%
SiedlungsrandD80%
Ausserhalb100%

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.